An Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Emil-von-Behring-Schule
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden.
Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann.
Für die Lehrerinnen und Lehrer findet am Montag, dem 16.3.2020 um 8.00 Uhr eine außerordentliche Gesamtkonferenz in der Mediathek (Turnergarten) statt.
Schon am letzten Freitag wurden alle Schülerinnen und Schüler aufgefordert ihre Lernmaterialien mit nach Hause zu nehmen.
Notfallbetreuung
Wir werden von montags bis freitags vor den Osterferien eine Notfallbetreuung für bestimmte Eltern der Jahrgangsstufe 1 - 6 einrichten. Dieses Betreuungsangebot wird nur ein sehr eingeschränkter Personenkreis in Anspruch nehmen können:
Eltern von Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgangsstufen 1 bis 6, die
- eine häusliche Betreuung nicht gewährleisten können und gleichzeitig
- im Gesundheits- und Pflegebereich oder
- in notwendigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig sind.
Laut des Hessischen Kultusministeriums betrifft dies Eltern oder Alleinerziehende, die in Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz (auch THW) tätig sind. Außerdem gilt es für Beschäftigte, die in Bereichen zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge eingesetzt werden.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
- Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
- Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und
- Vollzugsaufgaben wahrnehmen
- Angehörige von Feuerwehren
- Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
- Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
- Bedienstete von Rettungsdiensten
- Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
- Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
- Altenpflegerinnen und Altenpflege
- Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
- Ärztinnen und Ärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Desinfektorinnen und Desinfektoren
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
- Hebammen
- Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
- Medizinische Fachangestellte
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
- Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
- Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
- Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
Anmeldung zur Notfallbetreuung
Dabei benötigen wir folgende Informationen:
- Name des Erziehungsberechtigten
- Name des Kindes
- Klasse des Kindes
- Arbeitgeber beider Elternteile
- Kontaktdaten
- Aktuelle Notfalltelefonnummern
Teilen Sie uns diese Daten bitte an folgende Mailadresse mit:
Email: poststelle@evb.marburg.schulverwaltung.hessen.de
Nutzen Sie dazu bitte unser Formular: NOTBETREUUNG für die Jahrgangsstufen 1 - 6
ACHTUNG:
Diese Notbetreuung für Ausnahmefälle gilt nicht, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist und
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
- sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind
Fahrten aller Art
Absage aller Exkursionen, Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020
Alle Fahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt werden sollten, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.
Ebenfalls sind alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen abzusagen.
Das Land Hessen übernimmt bei Absage von Exkursionen, Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahrten die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Es gilt die allgemeine Schadensminderungspflicht.
Zusammenfassung der Regelungen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums:
Achten Sie aufeinander und stellen Sie die Gesundheit aller in den Vordergrund!
Für das Schulleitungsteam der Emil-von-Behring-Schule
K. Schäfer
Schulleiter
Formular zur Anmeldung für die Notbetreuung (Klick...)