Tage der offenen Tür 2023
Impressionen von den "Tagen der offenen Tür" 2023...
Mehr Bilder vom Tag der offenen Tür
gibt es in der Galerie...(klick)
Zum virtuellen Rundgang durch die Schule...
Aktuelle Termine und Informationen
Führungen durch die Ausstellung (auf Wunsch auch mit Thomas Gebauer) sind nach Anmeldung möglich.
Anmeldung zur Führung:
Tel: 06421 169 550
Das Video der Vernissage zur 5. "Galerie in der Schule" ist online, bitte anklicken!
Virtueller Rundgang durch die Schule...
Unser Rundgang durch die Schule befindet sich im Aufbau und wird ständig erweitert...
Lernangebot Sommerferien - SofaTutor
Liebe Schülerinnen und Schüler,
für die Zeit der Sommerferien 2021 hat das Hessische Kultusministerium mit sofatutor.com eine Vereinbarung getroffen, die es ermöglicht, sich dort kostenlos anzumelden und die Lernplattform zu benutzen.
Der benötigte Zugangscode wird Euch über LANIS zur Verfügung gestellt. Ihr findet alle Zugangsdaten im Dateispeicher unter Elternbriefe/SofaTutor.
Anschließend einfach dem nachstehenden Ablauf folgen.
Gutes Gelingen und noch eine schöne Ferienzeit
Gruß
Konrad Simon, Schulleiter
Die EVB bietet für SuS Unterstützung im Homeschooling an.
Ab sofort können jeden Dienstag und Donnerstag die SuS zwischen 9-12 Uhr (nach vorheriger Anmeldung via Email bei Frau Debus) in die Schule kommen um zusammen zu lernen, Sachen auszudrucken oder Dateien wieder hochladen.
Zusätzlich gibt es einen EVB-Chat der immer montags, mittwochs und freitags von 10-12 Uhr stattfindet. Hier können Fragen zu Schulthemen geklärt werden oder aber auch einfach nur mal quatschen.
Bei Fragen, Sorgen oder Problemen können Sie/Ihr gerne eine Email schreiben. Wir finden dann eine individuelle Lösung.
Unterrichtspflicht endet am Dienstag, den 15.12.2020
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
um die Ausbreitung von Covid 19 möglichst zu verlangsamen, endet die Unterrichtspflicht bereits am Dienstag, den 15.12.2020.
Am Mittwoch bis Freitag werden alle Unterrichte wie gewohnt angeboten, es besteht aber keine Teilnahmeverpflichtung mehr.
Am Montag erhalten alle Schülerinnen und Schüler ein Anschreiben, in dem wir Sie bitten, Ihre Kinder für die Tage Mittwoch, Donnerstag und Freitag anzumelden, um diese Tag sinnvoll planen zu können, bzw. ein Übersicht über die zu erwartenden Schülerzahlen zu erhalten.
gez. Brauer
Informationen zum Präsenzunterricht ab 18. Mai, bzw. 2. Juni
Am Montag, den 18.5. und Dienstag, den 19.5. beginnt für alle Klassen der Jahrgänge 4 - 10 wieder der Präsenzunterricht in der Schule.
Ab Dienstag, den 2. Juni wir auch in den Klassen 1 - 3 Präsenzunterricht angeboten.
Nähere Informationen sind den folgenden Schreiben zu entnehmen:
Elternbrief zum Präsenzunterricht ab 18. Mai [klick...]
Hygieneplan zum Präsenzunterricht ab 18. Mai [klick...]
Elternbrief des Kultusministers Prof. Dr. R. Alexander Lorz [klick...]
Parallel zum Präsenzunterricht wird auch eine Notbetreuung angeboten. Familen, die Anspruch auf eine Notbetreuung haben (siehe Beitrag "Notbetreuung" weiter unten), müssen ihre Kinder rechtzeitig im Sekretariat anmelden und das ausgefüllte Anmeldeformular vorlegen.
Schulschließung ab Montag, den 16.3.2020
An Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte der Emil-von-Behring-Schule
In Hessen wird ab Montag, 16. März, an allen Schulen kein regulärer Unterricht mehr stattfinden.
Am Montag haben Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte noch einmal Gelegenheit, in den Schulen zusammenzutreffen, um Verabredungen für die unterrichtsfreie Zeit bis zu den Osterferien zu treffen, persönliche Lehr- und Lernmaterialien aus den Schulen zu holen und Hinweise zu geben, wie Unterrichtsstoff ggf. vor- und nachbereitet werden kann.
Für die Lehrerinnen und Lehrer findet am Montag, dem 16.3.2020 um 8.00 Uhr eine außerordentliche Gesamtkonferenz in der Mediathek (Turnergarten) statt.
Schon am letzten Freitag wurden alle Schülerinnen und Schüler aufgefordert ihre Lernmaterialien mit nach Hause zu nehmen.
Notfallbetreuung
Wir werden von montags bis freitags vor den Osterferien eine Notfallbetreuung für bestimmte Eltern der Jahrgangsstufe 1 - 6 einrichten. Dieses Betreuungsangebot wird nur ein sehr eingeschränkter Personenkreis in Anspruch nehmen können:
Eltern von Schülerinnen und Schülern aus den Jahrgangsstufen 1 bis 6, die
- eine häusliche Betreuung nicht gewährleisten können und gleichzeitig
- im Gesundheits- und Pflegebereich oder
- in notwendigen Bereichen der öffentlichen Verwaltung tätig sind.
Laut des Hessischen Kultusministeriums betrifft dies Eltern oder Alleinerziehende, die in Pflege, Gesundheit, Medizin und öffentliche Sicherheit wie Polizei, Justiz, Rettungsdienste, Feuerwehr und Katastrophenschutz (auch THW) tätig sind. Außerdem gilt es für Beschäftigte, die in Bereichen zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge eingesetzt werden.
Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sogenannten kritischen Infrastrukturen tätig sind.
- Angehörige des Polizeivollzugsdienstes
- Arbeitnehmer des Landes, die bei den Polizeipräsidien tätig sind und
- Vollzugsaufgaben wahrnehmen
- Angehörige von Feuerwehren
- Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte der Justiz
- Bedienstete des Justiz- und Maßregelvollzuges
- Bedienstete von Rettungsdiensten
- Helferinnen und Helfer des Technischen Hilfswerkes
- Helferinnen und Helfer des Katastrophenschutzes
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in medizinischen und pflegerischen Berufen arbeiten, insbesondere
- Altenpflegerinnen und Altenpflege
- Altenpflegehelferinnen und Altenpflegehelfer
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche im Rahmen der stationären Hilfen zur Erziehung oder der Eingliederungshilfe betreuen,
- Anästhesietechnische Assistentinnen und Anästhesietechnische Assistenten
- Ärztinnen und Ärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Desinfektorinnen und Desinfektoren
- Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger
- Gesundheits- und Krankenpflegerinnen und Gesundheits- und Krankenpfleger
- Hebammen
- Krankenpflegehelferinnen und Krankenpflegehelfer
- Medizinische Fachangestellte
- Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentinnen und Medizinisch-technische Laboratoriumsassistenten
- Medizinisch-technische Radiologieassistentinnen und Medizinisch-technische Radiologieassistenten
- Medizinisch-technische Assistentinnen für Funktionsdiagnostik oder Medizinischtechnischer Assistenten für Funktionsdiagnostik
- Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter
- Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten
- Anästhesietechnische Assistentinnen/Assistenten
- Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner
- Pharmazeutisch-technische Assistentinnen oder pharmazeutisch-technische Assistenten
- Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Zahnmedizinische Fachangestellte
Anmeldung zur Notfallbetreuung
Dabei benötigen wir folgende Informationen:
- Name des Erziehungsberechtigten
- Name des Kindes
- Klasse des Kindes
- Arbeitgeber beider Elternteile
- Kontaktdaten
- Aktuelle Notfalltelefonnummern
Teilen Sie uns diese Daten bitte an folgende Mailadresse mit:
Nutzen Sie dazu bitte unser Formular: NOTBETREUUNG für die Jahrgangsstufen 1 - 6
ACHTUNG:
Diese Notbetreuung für Ausnahmefälle gilt nicht, wenn Ihr Kind Krankheitssymptome aufweist und
- in Kontakt zu infizierten Personen steht oder seit dem Kontakt mit infizierten Personen noch nicht 14 Tage vergangen sind
- sich in den 14 Tagen vor Inkrafttreten dieser Verordnung oder danach in einem Risikogebiet für Infektionen mit dem SARS-CoV-2—Virus aufgehalten hat und noch keine 14 Tage seit der Rückkehr vergangen sind
Fahrten aller Art
Absage aller Exkursionen, Schüleraustausche, Studien- und Klassenfahrten bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020
Alle Fahrten, die bis zum Ende des Schuljahres 2019/2020 durchgeführt werden sollten, sind abzusagen. Dies umfasst alle Schulfahrten, unabhängig davon, ob der Zielort vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet ausgewiesen ist.
Ebenfalls sind alle Unterrichtsgänge und außerunterrichtlichen Veranstaltungen abzusagen.
Das Land Hessen übernimmt bei Absage von Exkursionen, Schüleraustauschen, Studien- und Klassenfahrten die berechtigten, vom Veranstalter in Rechnung gestellten Stornokosten. Es gilt die allgemeine Schadensminderungspflicht.
Zusammenfassung der Regelungen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums:
Achten Sie aufeinander und stellen Sie die Gesundheit aller in den Vordergrund!
Für das Schulleitungsteam der Emil-von-Behring-Schule
K. Schäfer
Schulleiter
Formular zur Anmeldung für die Notbetreuung (Klick...)
EvB bleibt am Montag, den 10.2.2020 geschlossen!
Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Sturmlage bleiben die staatlichen Schulen im Landkreis Marburg-Biedenkopf am Montag, 10. Februar 2020, geschlossen.
Dies gilt auch für die Schulen in der Universitätsstadt Marburg.
Das haben Landkreis, Stadt Marburg und Staatliches Schulamt am Sonntag in einer kurzfristig anberaumten Besprechung beschlossen. Von der Schließung sind auch die Betreuungsangebote an den Schulen betroffen.
Siehe auch:
Die EvB bleibt am Montag, den 10.2.2020 wegen des Unwetters geschlossen. Das gilt auch für die Grundschule und das Betreuungsangebot!
M. Brauer